27.07.2007, 20:29
Gregor schrieb:Wenn ich mich recht entsinne, sind das nach §17a der Forumsordnung in der Fassung vom 24.04.2007, ergänzt am 16.6.2007, 226 Worte zuviel. Kann aber auch sein, sass es nur 121 Buchstaben zuviel sind....und du willst allen Ernstes von mir verlangen, dass ich auch noch in dem Paragraphen-Dingsbums herumsuchen soll?? Also, ich bitte dich -- ich hab mit meinen drei Blauen mehr als genug zu tun... first things first, you know...
Gregor schrieb:Anträge für Erweiterungen kann man beim Pförtner bekommen. Allerdings sind dem gerade die Anträge zur Bestellung von Anträgen zur Erweiterung ausgegangen.Somit wird mir aufs neue klipp und klar, warum ich in grauer Vorzeit zu den Wildwest-Gangstern ausgewandert bin: euer komplizierter Papierkram hat meine Geduld auf Null reduziert; wir schiessen da einfach kurzerhand Löcher rein...und damit basta.
Nichts für ungut: dein Spässle hat den Tag etwas aufgeheitert, wenngleich auch nur minimal.
Also somit wäre ja dann als amtliche ein- für allemal geregelt.
-inge
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"Vergiss diese Welt, vergiss diesen Kurs, und komm mit völlig leeren Händen zu deinem Gott."
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