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Anfrage ans Amt - Inge - 27.07.2007 Hochverehrte, gnädige Herren wollte heute morgen eine etwas längere (!!) Antwort auf Stephans Post schicken, jedoch wurde sie aufgrund ihrer unmässigen Länge von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dies erhebt nun die Frage: wie viele Meter lang darf denn eine Antwort sein, um zur Veröffentlichung genehmigt zu werden? Man dankt im voraus bestens. TRB RE: Anfrage ans Amt - Johannes - 27.07.2007 Liebe Inge! Der Gregor ist, wenn ich mich nicht irre, bis nächsten Donnerstag nicht im Land. Allerdings ist mir das noch nicht passiert - und ich hab ja auch manchmal etwas längere Beiträge... Sag mal - wie lang ist denn dein Beitrag eigentlich? Du könntest ja versuchen, ihn z.B. auf zweimal zu schicken... Oder du hast nur irgendeinen falschen Knopf gedrückt? Das fällt mir so spontan dazu ein... Johannes RE: Anfrage ans Amt - Inge - 27.07.2007 Johannes schrieb:Sag mal - wie lang ist denn dein Beitrag eigentlich?Wenn du's ganz genau haben willst : 726 Worte 106 Zeilen 5121 Buchstaben. So. Johannes schrieb:Du könntest ja versuchen, ihn z.B. auf zweimal zu schicken...Achdulieber...and DAS hab ich natürlich in meiner Umnachtung nicht gedacht! Johannes schrieb:Oder du hast nur irgendeinen falschen Knopf gedrückt?Nix da -- von wegen auf die falschen Knöpfe hauen. Das kommt bei mir grundsätzlich NIE vor!! Noch nen schönen Tach, dir und allen. -inge RE: Anfrage ans Amt - Gregor - 27.07.2007 Inge schrieb:726 Worte Wenn ich mich recht entsinne, sind das nach §17a der Forumsordnung in der Fassung vom 24.04.2007, ergänzt am 16.6.2007, 226 Worte zuviel. Kann aber auch sein, sass es nur 121 Buchstaben zuviel sind. Anträge für Erweiterungen kann man beim Pförtner bekommen. Allerdings sind dem gerade die Anträge zur Bestellung von Anträgen zur Erweiterung ausgegangen. Gruß aus dem Indernetgaffee Gregor RE: Anfrage ans Amt - Inge - 27.07.2007 Gregor schrieb:Wenn ich mich recht entsinne, sind das nach §17a der Forumsordnung in der Fassung vom 24.04.2007, ergänzt am 16.6.2007, 226 Worte zuviel. Kann aber auch sein, sass es nur 121 Buchstaben zuviel sind....und du willst allen Ernstes von mir verlangen, dass ich auch noch in dem Paragraphen-Dingsbums herumsuchen soll?? Also, ich bitte dich -- ich hab mit meinen drei Blauen mehr als genug zu tun... first things first, you know... Gregor schrieb:Anträge für Erweiterungen kann man beim Pförtner bekommen. Allerdings sind dem gerade die Anträge zur Bestellung von Anträgen zur Erweiterung ausgegangen.Somit wird mir aufs neue klipp und klar, warum ich in grauer Vorzeit zu den Wildwest-Gangstern ausgewandert bin: euer komplizierter Papierkram hat meine Geduld auf Null reduziert; wir schiessen da einfach kurzerhand Löcher rein...und damit basta. Nichts für ungut: dein Spässle hat den Tag etwas aufgeheitert, wenngleich auch nur minimal. Also somit wäre ja dann als amtliche ein- für allemal geregelt. -inge Ministerium für Informationswiederbeschaffung... - 667 - 27.07.2007 *summt* Brazil... nananaanananananaaaaa lalaalaalalalaaa la la na naaaa... Es grüßt: Harry Tuttle RE: Anfrage ans Amt - bharati - 28.07.2007 herrlich ................ ich bekam gestern auch ein sehr amtliches Schreiben mit vielen Paragrafen. Und ich fragte mich allen Ernstes, wie EKW und dieses sehr amtliche Schreiben zusammenpassen? Ich entschied mich, meinen inneren Frieden wieder zu finden, schickte alle Unterlagen an einen Fachanwalt, wurde wieder ruhig und las weiter im Orden des Phönix. Grade eben stelle ich fest, ich hatte gestern Lektion 79. Habe ich das Problem richtig gelöst? Herminische sorgenvolle Blicke für einen kurzen Zaubermoment und euch allen ein wundersames Wochenende |