27.07.2007, 16:00
Hochverehrte, gnädige Herren
wollte heute morgen eine etwas längere (!!) Antwort auf Stephans Post schicken, jedoch wurde sie aufgrund ihrer unmässigen Länge von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dies erhebt nun die Frage: wie viele Meter lang darf denn eine Antwort sein, um zur Veröffentlichung genehmigt zu werden?
Man dankt im voraus bestens.
TRB
wollte heute morgen eine etwas längere (!!) Antwort auf Stephans Post schicken, jedoch wurde sie aufgrund ihrer unmässigen Länge von den zuständigen Behörden abgelehnt. Dies erhebt nun die Frage: wie viele Meter lang darf denn eine Antwort sein, um zur Veröffentlichung genehmigt zu werden?
Man dankt im voraus bestens.
TRB
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"Vergiss diese Welt, vergiss diesen Kurs, und komm mit völlig leeren Händen zu deinem Gott."
"Vergiss diese Welt, vergiss diesen Kurs, und komm mit völlig leeren Händen zu deinem Gott."