02.04.2011, 15:37
Bekanntlich ist die zuerst veröffentlichte Version von "A Course in Miracles" nach US-amerikanischem Recht seit 2003 "public domain", also nicht urheberrechtlich geschützt. Gilt das auch in Deutschland? Kann also die zuerst veröffentlichte Version hier frei verwendet werden? Kann man z.B. "A Course in Miracles" ohne Verletzung des Urheberrechts ins Deutsche übersetzen?
Kann man nicht (außer, man lässt dies vorher von deutschen Gerichten überprüfen und diese kommen zu einer gegenteiligen Auffassung).
Für die Rechtslage nach deutschem Urheberrecht ist das fehlende Copyright in den USA nicht relevant. Es gibt ein (noch gültiges) deutsch-amerikanisches Urheberrechtsabkommen (aus dem Jahre 1892!), das für US-amerikanische Staatsbürger eine Inländerbehandlung nach deutschem Urheberrecht vorsieht. Für das deutsche Urheberrecht genügt es, dass ein Werk geschaffen wird. Dadurch allein ist ein Werk urheberrechtlich geschützt. Daher erlangte Helen Schucman alleine durch das Niederschreiben des Kurses den Schutz des deutschen Urheberrechts, da sie gemäß Inländerbehandlung wie eine Deutsche behandelt wird. Ab 2051 ist daher "A Course in Miracles" auch hier nicht mehr urheberrechtlich geschützt - 70 Jahre nach Helens Tod.
Die Verwertungsrechte weltweit (nicht das Urheberrecht nach deutscher Rechtslage, das ist nicht übertragbar) für "A Course in Miracles" liegen seit 1998 bei der Foundation for a Course in Miracles, Kalifornien. Eine weitergehende Verwendung des Werkes kann also nach deutscher Rechtslage nur mit Genehmigung der Foundation erfolgen.
The Admin
Kann man nicht (außer, man lässt dies vorher von deutschen Gerichten überprüfen und diese kommen zu einer gegenteiligen Auffassung).
Für die Rechtslage nach deutschem Urheberrecht ist das fehlende Copyright in den USA nicht relevant. Es gibt ein (noch gültiges) deutsch-amerikanisches Urheberrechtsabkommen (aus dem Jahre 1892!), das für US-amerikanische Staatsbürger eine Inländerbehandlung nach deutschem Urheberrecht vorsieht. Für das deutsche Urheberrecht genügt es, dass ein Werk geschaffen wird. Dadurch allein ist ein Werk urheberrechtlich geschützt. Daher erlangte Helen Schucman alleine durch das Niederschreiben des Kurses den Schutz des deutschen Urheberrechts, da sie gemäß Inländerbehandlung wie eine Deutsche behandelt wird. Ab 2051 ist daher "A Course in Miracles" auch hier nicht mehr urheberrechtlich geschützt - 70 Jahre nach Helens Tod.
Die Verwertungsrechte weltweit (nicht das Urheberrecht nach deutscher Rechtslage, das ist nicht übertragbar) für "A Course in Miracles" liegen seit 1998 bei der Foundation for a Course in Miracles, Kalifornien. Eine weitergehende Verwendung des Werkes kann also nach deutscher Rechtslage nur mit Genehmigung der Foundation erfolgen.
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