18.05.2016, 16:33
(18.05.2016, 06:50)Thomas schrieb: vielleicht missverstehe ich den Begriff "Rechtgesinntheit". Vielleicht geht es da nur um eine geistige Haltung, nicht um konkrete, etwa gar verbalisierte Gedanken? Mit geistiger Haltung meine ich eben die Entscheidung für den HG. Was die konkreten und damit illusionären Gedanken angeht.... klar, ich könnte ja auch sagen und denken: "ich liebe dich" und könnte es doch nur aus einer Angst heraus sagen und denken. Der Gedanke als solcher sagt nichts über Recht- oder Falschgesinntheit aus.
Komme ich dem jetzt näher?
Jetzt sind wir im Boot. Der verbalisierte konkrete Gedanke bedeutet gar nichts und bewirkt auch nichts. Aber die Assoziation, die Hinwendung, und insbesondere die Stille, bedeuten alles.
Daher sind im Teil II Worte nur noch als Einstimmung erforderlich - oder, um sich wieder "aufzugleisen". In der anschließenden "Übung" geht es dann um etwas ganz anderes. In den Aufforderungen der Lektionen klingt es immer wieder an: Der Kurs will weg von den Worten, Gefühlen, Intuitionen (= Illusionen, mit denen ich identifiziert bin) - und damit weg von den Gedanken.
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