Zeitweise schrieb:Darf ein Kursschüler einen Rechtsanwalt beauftragen um die eigenen Recht zu verteidigen ?
Darf ein Kursschüler Medikamente nehmen oder sich einer Operation unterziehen ?
Darf ein Kursschüler sich in Notwehr gegen einen Angreifer verteidigen ?
Eindeutig ja. Denn würde er diese Sätze ganz verstehen:
Ein schöner Text.
Man kann durchaus einen Rechtsanwalt beauftragen und im Frieden sein. Ohne diesen Frieden mit Genugtuung zu verwechseln.
Gregor