27.05.2011, 21:44
Das altbekannte Thema!
Nee, nee, kein Aufruf zur Botmäßigkeit (oder wie sagt Pfarrer Braun: Bußfertigkeit), kein Anlass, nur Info. Mir zugegangen von Elimar.
Nun ist es durch Beschlussfassung des Landgerichts Frankfurt eine Spur "amtlicher": die amerikanische Version von "A Course in Miracles" unterliegt in Deutschland dem Urheberrecht - mit allen Konsequenzen. In den USA ist die Version zu 98% gemeinfrei (public domain), in Deutschland nicht!
Also darf sie in Deutschland nicht frei verfügbar gemacht werden (nun ja, man kann und darf sie ja auf dem amerikanischen Server lesen) und man darf sie nicht neu übersetzen und dann verfügbar machen - denn die Originalversion unterliegt ja dem Urheberrecht!
Zurückzuführen ist die "Diskrepanz" auf ein Uralt-Abkommen aus dem 19. Jahrhundert, das Autoren aus den USA in Deutschland das Urheberrecht genießen läßt - egal, welchen "Status" das Werk im Ursprungsland genießt!
Ein Meisterstück rechtlicher Argumentationskunst!
Gregor
Nee, nee, kein Aufruf zur Botmäßigkeit (oder wie sagt Pfarrer Braun: Bußfertigkeit), kein Anlass, nur Info. Mir zugegangen von Elimar.
Nun ist es durch Beschlussfassung des Landgerichts Frankfurt eine Spur "amtlicher": die amerikanische Version von "A Course in Miracles" unterliegt in Deutschland dem Urheberrecht - mit allen Konsequenzen. In den USA ist die Version zu 98% gemeinfrei (public domain), in Deutschland nicht!
Also darf sie in Deutschland nicht frei verfügbar gemacht werden (nun ja, man kann und darf sie ja auf dem amerikanischen Server lesen) und man darf sie nicht neu übersetzen und dann verfügbar machen - denn die Originalversion unterliegt ja dem Urheberrecht!
Zurückzuführen ist die "Diskrepanz" auf ein Uralt-Abkommen aus dem 19. Jahrhundert, das Autoren aus den USA in Deutschland das Urheberrecht genießen läßt - egal, welchen "Status" das Werk im Ursprungsland genießt!
Ein Meisterstück rechtlicher Argumentationskunst!
Gregor